WASSERHÄRTE

WASSERNETZ

Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 05. Mai 2007 in Kraft getreten.


Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:


  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)



Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Dementsprechend stellen wir Ihnen unterhalb dieses Textes die neuen drei Härtebereiche unseres Trinkwassers als Downloadangebot zur Verfügung.


In unserer Region finden wir vorwiegend mittelhartes bis sehr hartes Wasser vor. Das bedeutet aber nicht, dass die Qualität dieses Wassers minderwertiger ist als weiches Wasser. Der Härtegrad sagt hier lediglich etwas über einen hohen Kalkanteil aus. Unser aus eigenen Brunnen gewonnenes Wasser durchfließt im natürlichen Kreislauf unsere kalkhaltigen Gesteinsschichten und bindet dort den Kalk an sich. Durch Verdunsten oder Erhitzen des Wassers auf mehr als 60 Grad Celsius löst sich der Kalk wieder. Sie kennen das z. B. im Haushalt in Form von weißen Ablagerungen in Warmwassergeräten.


Das von uns gelieferte Trinkwasser braucht als Lebensmittel grundsätzlich keine Enthärtung.

Für die längere Lebensdauer Ihrer Gebrauchsgeräte können wir Ihnen jedoch bei mittelharten - sehr harten Wasser folgendes empfehlen:

  • Beachten Sie die Dosierempfehlungen der Waschmittelhersteller
  • Entkalken Sie regelmäßig Ihre Kaffeemaschine
  • Befüllen Sie Ihr Dampfbügeleisen mit abgekochtem Wasser
  • Stellen Sie Ihre Heißwassergeräte so ein, dass 60 Grad Celsius nicht überschritten werden


IHR ANSPRECHPARTNER

Patrick Tomberg
Tel.: 0 52 33/95 159-20
p.tomberg@stadtwerke-steinheim.de


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